Anliegen schildern
Schaden und Objektadresse nennen. Vorhandene Fotos helfen.
Deutsche Bauschadenregulierung · Marburg
Wir finden heraus, woher das Wasser kommt. Dann erklären wir Ihnen, welche Arbeiten nötig sind – vom Vorbereiten des Untergrunds bis zur fertigen Abdichtung.
Für Ihr Objekt in Marburg: Umfang, Termin und Kosten stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.

Einfach einsteigen
Sie müssen weder die Ursache noch das richtige Verfahren kennen. Beginnen Sie bei dem, was Sie sehen.

Ursache finden und die passende Abdichtung herstellen.
So helfen wir →
Schadhafte Stellen vorbereiten, abdichten und die Oberfläche erneuern.
So helfen wir →
Die undichte Stelle eingrenzen, bevor Bauteile geöffnet werden.
So helfen wir →
Bauschäden untersuchen und verständlich dokumentieren.
So helfen wir →Illustrative Bildmotive, keine regionalen Kundenreferenzen. Mobil seitlich wischen.
Nicht nur prüfen. Auch anpacken.
Welche Arbeiten passen, hängt von der Ursache und vom Bauteil ab. So kann eine Sanierung aussehen:

Illustrative Motive, keine Ausführungsnachweise. Ein Anstrich allein stoppt kein eindringendes Wasser. Bei einer Innenabdichtung kann die Wand dahinter weiter feucht bleiben. Verfahren und Kosten werden vor Beginn festgelegt.
So geht es weiter
Schaden und Objektadresse nennen. Vorhandene Fotos helfen.
Wir besprechen offene Fragen und die nötige Untersuchung.
Sie erfahren, welche Arbeiten sinnvoll sind und was sie kosten.
DBR oder der vereinbarte Fachpartner übernimmt die beauftragte Leistung.
Ihr Objekt in Marburg
Für Ihr Gebäude in Marburg können Eigentümer und Verwaltungen hier eine Untersuchung oder Sanierung anfragen. Bei mehreren Wohnungen geben Sie Etage und betroffene Einheit an.
Gibt es Zugangsregelungen, besondere Nutzungszeiten oder Auflagen für das Gebäude? Teilen Sie diese vor der Terminplanung mit; wir unterstellen keinen bestimmten Gebäudeschutz.
Termin und tatsächliche Einsatzmöglichkeit klären wir persönlich. Es wird keine örtliche Niederlassung zugesagt.
Ja. Beschreiben Sie die sichtbare Auffälligkeit und seit wann sie besteht. Die fachliche Einordnung erfolgt anschließend.
DBR oder ein vereinbarter Fachpartner. Zuständigkeit und Vertragspartner werden vor der Beauftragung benannt.
Nein. Umfang, Kosten und Termin werden zuerst abgestimmt.
Zeigen Sie uns den Schaden. Wir besprechen mit Ihnen die nötigen Arbeiten.

Leistung und Region sind vorbereitet. Sie können Ihre Angaben in der Anfrage ändern.