Feuchte-, Schimmel- und Abdichtungsschäden im Raum Kaiserslautern lösen.
Nach einem Wassereintritt bleiben oft Fragen zum betroffenen Bauteil und zur Wiederherstellung offen. DBR führt die Schadenaufnahme, vorhandene Untersuchungsunterlagen und die Vorbereitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen für Ihr Objekt in Kaiserslautern zusammen.
✓ Ein Ansprechpartner✓ Geprüfte Grundlage✓ Koordinierte Ausführung
Ihr Schadensbild in Kaiserslautern
Den passenden nächsten Schritt finden.
Vorhandene Leckortung und Trocknung nachvollziehbar einbeziehen
Benennen Sie, ob die Eintrittsquelle bereits gefunden und behoben wurde. Protokolle einer Leckortung, Messstellen und dokumentierte Trocknungsarbeiten helfen, offene Fragen von bereits erledigten Leistungen zu trennen. Estrich- oder Dämmschichttrocknung und spezielle Prüfverfahren sind nicht automatisch Teil eines DBR-Auftrags. Umfang und Zuständigkeit werden vorab geklärt.
Feuchte Flecken, Salzausblühungen, abplatzender Putz, muffiger Geruch, Schimmel, Risse oder Wasser am Wandfuß können unterschiedliche Ursachen haben. Entscheidend ist, die sichtbare Erscheinung nicht mit der Ursache gleichzusetzen.
Ersetzt eine trockene Oberfläche das Trocknungsprotokoll?
Nein. Für die Wiederherstellung ist der relevante Bauteilzustand zu beurteilen. Vorhandene Messungen und ihr Umfang werden bei der Planung berücksichtigt.
Wird sofort ein bestimmtes Abdichtungssystem empfohlen?
Nein. Die Auswahl erfolgt erst anhand der festgestellten Beanspruchung, des Wandaufbaus und des Untergrundzustands.
Was kostet der persönliche Ortstermin?
Der fachliche Ortstermin kostet 196,35 € brutto (165 € netto). Auf Wunsch kann ein fachlicher Bauschadenbericht für 535,50 € brutto (450 € netto) beauftragt werden. Bei einem anschließenden handwerklichen Auftrag ab 3.000 € netto wird die bezahlte Ortsterminpauschale vollständig angerechnet.
Was passiert bei einem vorhandenen BSC-Bericht?
Eine ausdrücklich freigegebene Berichtskopie kann mit dokumentierter Einwilligung geprüft werden. Dann ist regelmäßig kein neuer Bericht erforderlich.
Ist die Anfrage bereits ein Auftrag?
Nein. Ein Auftrag entsteht erst durch eine gesonderte und eindeutige Beauftragung.