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Experten für Schimmel und feuchte Wände · regional für Sie erreichbar

Schleswig-Holstein · Bauschaden melden

Feuchte Keller, nasse Wände und Schimmel in Schleswig-Holstein bearbeiten.

Für Objekte zwischen Nord- und Ostsee führen wir Schadenmeldung, technische Grundlage und handwerkliche Maßnahme in einem nachvollziehbaren Vorgang zusammen.

✓ Ein Ansprechpartner✓ Geprüfte Grundlage✓ Koordinierte Ausführung
01Schaden meldenFotos, Beschreibung und Objektangaben strukturiert übermitteln.
02Grundlage klärenVor-Ort-Aufnahme oder freigegebenen BSC-Bericht verwenden.
03Maßnahme ausführenAngebot abstimmen und handwerkliche Umsetzung koordinieren.

Technische Leistungsbereiche

Die passende Maßnahme richtet sich nach der Ursache.

Wir legen kein Verfahren allein anhand eines Fotos fest. Wasserbeanspruchung, Wandaufbau, Untergrund und Anschlüsse bestimmen den geeigneten Aufbau.

Typische Ausgangslagen

Was zeigt sich an Ihrem Gebäude?

Feuchte Flecken, Salzausblühungen, abplatzender Putz, muffiger Geruch, Schimmel, Risse oder Wasser am Wandfuß können unterschiedliche Ursachen haben. Entscheidend ist, die sichtbare Erscheinung nicht mit der Ursache gleichzusetzen.

  • feuchte oder nasse Kellerwände
  • aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk
  • seitlich eindringende Feuchtigkeit
  • undichte Boden-Wand-Anschlüsse
  • Risse und punktueller Wassereintritt
  • Schimmel- und Salzbelastungen

Gebäude und Schadensbild in Schleswig-Holstein

Die Ausführung richtet sich nach dem tatsächlichen Bauteil.

Bei Kellern, Sockeln und Außenwandanschlüssen müssen exponierte Lage, Bauteilaufbau und tatsächlicher Wasserweg gemeinsam betrachtet werden. Eine sichtbare feuchte Stelle allein legt das Abdichtungsverfahren noch nicht fest.

Keller und Sockel

Seitliche Feuchte, aufsteigende Feuchtigkeit und schadhafte Wandfüße voneinander abgrenzen.

Schimmel in Wohnräumen

Befall, Oberflächentemperatur, Raumklima und mögliche Durchfeuchtung zusammen betrachten.

Anschlüsse und Risse

Wasserwege an Fugen, Durchdringungen und geeigneten Rissen gezielt untersuchen.

Vom ersten Kontakt bis zur Maßnahme

Ein Vorgang. Klare Zuständigkeit.

1

Anfrage

Bauschaden und Erreichbarkeit aufnehmen.

2

Grundlage

Ortstermin oder freigegebenen Bericht prüfen.

3

Angebot

Leistungen, Mengen und Preise nachvollziehbar zusammenstellen.

4

Ausführung

Beauftragte Arbeiten regional koordinieren.

Regionale Zuordnung

Schleswig-Holstein und Umgebung.

Die konkrete Zuständigkeit und Anfahrt werden nach Objektadresse, Schadensbild und benötigter Leistung bestätigt.

KielLübeckFlensburgNeumünsterNorderstedtRendsburgItzehoeHusum

Häufige Fragen

Vor der ersten Anfrage.

Wird sofort ein bestimmtes Abdichtungssystem empfohlen?

Nein. Die Auswahl erfolgt erst anhand der festgestellten Beanspruchung, des Wandaufbaus und des Untergrundzustands.

Was kostet der persönliche Ortstermin?

Der fachliche Ortstermin kostet 196,35 € brutto (165 € netto). Auf Wunsch kann ein fachlicher Bauschadenbericht für 535,50 € brutto (450 € netto) beauftragt werden. Bei einem anschließenden handwerklichen Auftrag ab 3.000 € netto wird die bezahlte Ortsterminpauschale vollständig angerechnet.

Was passiert bei einem vorhandenen BSC-Bericht?

Eine ausdrücklich freigegebene Berichtskopie kann mit dokumentierter Einwilligung geprüft werden. Dann ist regelmäßig kein neuer Bericht erforderlich.

Ist die Anfrage bereits ein Auftrag?

Nein. Ein Auftrag entsteht erst durch eine gesonderte und eindeutige Beauftragung.

Deutsche Bauschadenregulierung

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